Schallimmissionsschutz

Wir erfüllen die erforderliche Qualifikation, um Messungen vorzunehmen und Emissions- und Immissionsberechnungen auf den Gebieten Gewerbelärm, Verkehrslärm, Freizeitlärm (Sportanlagen, Schießstände) usw. im Rahmen von Beschwerde- oder Genehmigungsverfahren durchzuführen. Diese Berechnungen erfolgen auf der Basis von bewerteten Schallpegelmessungen und/oder Frequenz-Analysen, wofür uns modernes geeichtes Messequipment zur Verfügung steht.

Außerdem führen wir Berechnungen für erforderliche Außenbauteil-Schalldämmungen zur Reduzierung von Schallemissionen und –immissionen durch, z.B. zur Einhaltung zulässiger Immissionsrichtwerte nach TA Lärm.

In diesem Zusammenhang erfolgen von uns auch Lärmpegelbereichsberechnungen zur Ermittlung des resultierenden erforderlichen bewerteten Bau-Schalldämm-Maßes für Außenwände mit Fenstern von Wohnungen. Dies ist vor allem deswegen von Bedeutung, da durch ein ständig wachsendes Verkehrsaufkommen auf den Straßen Wohnungseigentümer oder –mieter zunehmend über Straßenverkehrslärm klagen und einen Anspruch auf ausreichende Fensterschalldämmungen haben.


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